Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,
in der Sitzung vom 6.12.2022, hat der Gemeinderat über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet südlich Grünwalder Weg“ entschieden.
Die Anregung des BUND Naturschutz, über die Festsetzung einer PV–Pflicht in den Bebauungsplan wurde dabei von der Verwaltung abgewiesen, da eine Festsetzung hinreichend konkret sein muss.
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN unterstützt die Anregung des BUND Naturschutzes zu einer PV–Pflicht. Neben der allgemein bekannten notwendigen Gewinnung von regenerativer Energie (in der gesellschaftlichen Verantwortung auch über den Eigenverbrauch hinaus) sprechen folgende Argumente unseres Erachtens für eine derartige Festsetzung an der geeigneten rechtlichen Stelle:
a) Das derzeit gültige Gebäudeenergiegesetzt (GEG) führt nicht zu einer „automatischen“ Errichtung einer PV–Anlage bei Neubauten. Durch die bereits vorgesehene und durchaus sinnvolle Verpflichtung eines Geothermie–Anschlusses, ist es viel mehr möglich, den notwendigen regenerativen Primärenergiefaktor ohne eine PV–Anlage zu erreichen. Dieser Punkt wurde von mehreren zertifizierten Energieberatern mit Beratungstätigkeit in Oberhaching anhand von Praxis–Beispielen bestätigt.
b) Das Argument, die Errichtung einer PV–Anlage sei grundsätzlich sinnvoll und wirtschaftlich, teilen wir. Betrachtet man jedoch die Dächer von Häusern die in den letzten 24 Monaten entstanden sind (z.B. auch im Grünwalder Weg), dann ist zu beobachten, dass viele Dächer leider nicht über eine solche Anlage verfügen.
c) Auf Basis der im Jahr 2021 vorgestellten Energienutzungsplans (ENP) wurde das Ziel ausgegeben „jedes 2. Dach“ solle zur Energieerzeugung genutzt werden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn alle neu erstellten Dächer eine derartige Anlage erhalten – denn der Bestand ist aufgrund baulicher Aspekte sowie Eigentümerstruktur viel schwieriger entsprechend zu entwickeln.
Wir beantragen deshalb:
1. Zusätzlich zu der geplanten Regelung zum Geothermieanschluss in den Kaufverträgen, wird die Verwaltung beauftragt, eine Regelung für die Errichtung einer Dach–Photovoltaik–Anlage („PV–Pflicht“) aufzunehmen.
2. Die Bauverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die genau Ausgestaltung einer solchen „PV–Pflicht“ innerhalb der Kaufverträge zu erarbeiten. Als Beispiele können z.B. die gültige Regelung aus Baden–Württemberg oder Schleswig–Holstein herangezogen werden.
Wir bitten um Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Hillbrand, B90/DIE GRÜNEN
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