Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,
Mit Beschluss des UVA der Gemeinde Oberhaching vom 23.05.2023 wurde für die Gemeinde
festgelegt, dass bis 2030 für den Energieverbrauch bei Strom + Wärme + Verkehr eine jährliche CO2-
Emission von maximal 1,9 t/Person erreicht werden wird. Im Jahr 2035 sowie 2040 soll mit einer
CO2-Emission von 0 t/Person (so steht es im Protokoll der UVA – Sitzung vom 23.05.2023) für die
drei o.g. Energieverbräuche in Oberhaching bereits die Treibhaus-Neutralität erreicht werden.
Laut der am 24.10.2023 dem UVA zur Kenntnis gegebenen Tabelle, sollen 18.000 MWh Energie pro
Jahr für alle drei Zielhorizonte 2030, 2035 und 2040 durch Windenergie gewonnen werden – diese
entsprechen 40 % der derzeit in Oberhaching benötigten elektrischen Energie.
Für die Erschließung der Windkraft wurde dabei auf das Potenzial im Perlacher Forst verwiesen –
eine Untersuchung des Potenzials von Windkraft auf Oberhachinger Flur erfolgte innerhalb der
letzten 10 Jahre nicht. Für die weitere Untersuchung des Windkraft-Potenzials im Perlacher Forst hat
unser Gemeinderat am 5.12.2023 die Gründung der ARGE Perlacher und Grünwalder Forst
einstimmig beschlossen.
Der Vorabentwurf für das Steuerungskonzept zur Windenergienutzung des RPV Region München
sieht nun kein Wind-Vorranggebiet für den Perlacher und Grünwalder Forst vor. Auf der Sitzung des
RPV Region München am 11.1.2024 wurde von Landrat Göbel bestätigt, dass eine solche
Festsetzung notwendig ist, da der Landkreis keine Planung in diesem Gebiet vornehmen kann und
dies nur durch den RPV erfolgen kann. Ab „Mitte Februar“ (Aussage RPV) werden die Kommunen des
Planungsverbands zur Stellungnahme zum vorgestellten Planungskonzept aufgerufen.
Um den notwendigen planungsrechtlichen Rahmen für die durch den Gemeinderat einstimmig
beschlossene weitere Untersuchung des Windkraft-Potenzials durch Gründung der ARGE Perlacher
Forst zu gewährleisten, beantragen wir (Antrag 1 & 2):
1. Die Gemeinde Oberhaching, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, erhebt innerhalb der
gültigen Frist, Einspruch gegen die Planung des RPV und beantragt die Aufnahme des
Perlacher und Grünwalder Forsts in die Liste der Wind-Vorranggebiete. Der entsprechende
Einspruch ist mit dem Gemeinderat abzustimmen.
2. Die Verwaltung führt bis Juni 2024 eine transparente Untersuchung des Windkraftpotenzials
des Deisenhofener Forsts durch und informiert den Gemeinderat regelmäßig über die
Zwischenergebnisse (monatliche Vorstellung im Gemeinderat).
Zur Sicherstellung des am 24.10.2023 vorgelegten Ziel-Plans zur Treibhausgas-Reduktion
beantragen wir (Antrag 3):
3. Die Gemeindeverwaltung legt dringend, d.h. noch im Jahr 2024 ein Alternativ-Szenario zur
neuen Planung zum Erreichen der Treibhausneutralität vor, die nachweist, wie diese doch
erhebliche Lücke an EE-Strom bis 2030 und darüber hinaus durch die Nutzung anderer EE-
Quellen bzw. durch 40 % Einsparung von elektrischer Energie geschlossen werden kann.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch zunehmende Elektromobilisierung und eventuell
steigendem Einsatz von Wärmepumpen der Strombedarf zukünftig steigen wird.
Wir bitten um Zustimmung.
Mit herzlichen Grüßen,
Sabine Hillbrand, B90/ DIE GRÜNEN Margit Markl, SPD
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