Um die Installation von Solaranlagen auf Privatdächern für Oberhaching zu vereinfachen haben wir beantragt den Satz „Die Kollektorflächen dürfen nicht im Bereich der Dachüberstände und Vordächer (Ortgang und Traufe) angebracht werden.“ aus der örtlichen Bauvorschrift zu streichen.
In der Gemeinderatssitzung am 04.12.2018 wurde die Satzung der Örtlichen Bauvorschrift Punkt für Punkt abgestimmt. Der ähnlich lautende Antrag der SPD wurde vor unserem Antrag abgestimmt und wurde mit 14:11 angenommen. Damit war unser Antrag ebenfalls angenommen.
Der Montage von Solaranlagen unterliegt jetzt keinerlei Beschränkungen.






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