Neben dem Potenzial von Photovoltaik-Dachanlagen gibt es auch Potenzial für Freiflächen im Gemeindegebiet. Um das anvisierte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, vor allem unter Berücksichtigung der geplanten Ortsentwicklung sowie steigendem Primär-Energiebedarf aufgrund von Digitalisierung und e-Mobilität, sehen wir die Errichtung von einer oder mehrerer solcher Anlagen als sinnvoll und notwendig an. Besonders Flächen, die unter die bestehende EEG-Förderkulisse fallen, sollten hierbei betrachtet werden. Einige solcher PV-Freiflächen Anlagen werden bereits in angrenzenden Gebieten seit Jahren wirtschaftlich betrieben.
Um diese Form der Energiegewinnung auch für Oberhaching zu nutzen haben wir folgenden Antrag gestellt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächen zu ermitteln, die auf dem Gemeindegebiet in den Förderkorridor des EEG §37 (1), 2 c) EEG fallen.
- Der Gemeinderat soll über ein Vorgehen zur Bestimmung geeigneter Flächen beraten und beschließen. Dies kann z. B. mit Hilfe eines Punktesystems zur Bewertung der in Frage kommenden Flächen erfolgen (mögliche Bewertungskriterien, u. a. Einsichtbarkeit, alternative kurz- bis mittelfristige Verwendung, ökologischer Wert der Fläche).
- Für diese Flächen soll eine entsprechende Änderung im Flächennutzungsplan (d. h. Ausweisung als „sonstige Sondergebiete“ nach §11 (2) BauNVO geprüft werden.
Das wurde aus dem Antrag: Der Antrag wurde noch nicht behandelt.






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