Das beantragte „Fachgespräch Windkraft“ hat nach mehrmaligen Nachfragen Ende Juni stattgefunden – d.h. nach der Veröffentlichung des mittlerweile verabschiedeten „Wind-an-Land Gesetzes“. Dieses Gesetz sieht vor, dass jedes Bundesland einen bestimmten Anteil seiner Fläche für Windkraft ausweisen muß. Für Bayern sind das im ersten Schritt (d.h. bis Ende 2026), 1,1% der Fläche – bis Ende 2032 sollen es dann 1,8% sein. Der Prozess der Flächenausweisung wird in Bayern durch die Regionalen Planungsverbände geleitet.
Wir haben in dem Fachgespräch daher darauf hingearbeitet dass wir uns als Gemeinderat nun gemeinsam und zeitnahe mit der Identifizierung geeigneter Flächen befassen – denn wir haben nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gewinnung von regenerativer Energie (denn jeder Bürger bei uns nutzt gerne den Strom für die Tiefkühltruhe, zum abendlichen Streamen und häufig auch für das e-Auto) sondern wir haben mit den Gemeindewerken Oberhaching auch ein Unternehmen vor Ort, das ganz dringend günstigen regenerativen Strom für sein Geschäftsmodell benötigt!
Die im Arbeitsgespräch im Juni getroffene Abmachung „wir beschäftigen uns im Herbst damit“ wurde leider (mal wieder) nicht umgesetzt und nach mehrmaligen Drängeln, haben wir nun das Thema für Januar auf die Agenda gesetzt. Wir GRÜNE bleiben dran – denn die Energiewende muss jetzt passieren und das Verschieben der letzten Jahre, hat uns in die aktuell schwierige Situation mit hohen Energiekosten und Abhängigkeit von Despoten gebracht.
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