Immer mehr Gärten werden mit Kies oder Schotter in unterschiedlichsten Farben „gärtnerisch“ gestaltet. Auf diesen Flächen gedeihen keine Blühpflanzen, Insekten finden hier keine Nahrung und für Kleinlebewesen bieten sie kaum Lebensraum. Die Biodiversität im Siedlungsgebiet ist dadurch gefährdet und es entsteht ein tristes, lebloses Ortsbild.
Unsere Gemeinderäte haben deshalb beantragt in zukünftigen Bebauungsplänen festzusetzen, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter- und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.
Was wurde aus dem Antrag:
Der Antrag wurde in der Bauausschusssitzung am 19.03.2019 mit 6:3 Stimmen angenommen!






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