Im September 2019 behandelte der Bau- und Werkausschuss bereits den von der Firma Hohenester beantragten Kiesabbau nördlich der Bebauung Am Büchl und östlich Holzstr./Wagnerweg auf einer Fläche von ca. 3 ha. Die Abbaufläche sollte bis 100 m an die nördliche Bauzeile und ca. 150 m an die nächstgelegenen Häuser am Wagnerweg heranreichen. Für den Lärm- und Sichtschutz zur Wohnbebauung wurden 5 m hohe Erdwälle geplant. Unser GRÜNER Gemeinderat Claus Katzer beantragte damals die Vertagung des Tagesordnungspunktes, da im Lärmschutzgutachten fälschlicherweise die Lärmbelastung für ein „allgemeines Wohngebiet“ (55 dBA) und nicht für ein „reines Wohngebiet“ (50 dBA) berechnet wurde. Aus diesem Grund versagte die Gemeinde mit Schreiben vom 15.10.2019 an das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen.
Die Firma Hohenester ließ das fehlerhafte Gutachten überarbeiten und stellte erneut einen Antrag auf Kiesabbau. Jetzt sollten die Schutzwälle von 7 m Höhe die Bevölkerung vor dem Lärm schützen, gleichzeitig rückt der Kiesabbau bis zu 80 m an die nördliche Bebauung heran. Komisch ist nur, dass jetzt laut Gutachten die Lärmschutzwerte eingehalten werden.
Der 7 m hohen Wall parallel zum Landschaftsschutzgebiet mit der Hangkante des Urstromtals der Isar, beeinträchtigt den für Oberhaching landschaftsgeschichtlich bedeutsamen naturnahen Landschaftsraum und das Naherholungsgebiet.
Mit Schreiben vom 31.3.2020 an das Landratsamt als Genehmigungsbehörde versagte die Gemeinde abermals das Einvernehmen.
Trotzdem wurde der Antrag auf Kiesabbau nochmals auf die Bauausschuss-Tagesordnung gesetzt und dort am 16.06.2020 kontrovers diskutiert. Leider haben sich nur unsere zwei Grünen Gemeinderäte, Nina Hartmann und Anja Reder, die FDP Gemeinderätin und 1. Bürgermeister Schelle für den Schutz der östlich der Münchner Straße wohnende Bevölkerung eingesetzt und gegen eine weitere 20 Jahre andauernde Lärm- und Feinstaubbelastung durch den Kiesabbau gestimmt. Die Gemeinderäte von CSU, SPD und WGO sprachen sich für den Kiesabbau aus.
Die endgültige Entscheidung obliegt jetzt der Fachbehörde im Landratsamt München.
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