Seit März diesen Jahres beeinflusst die Corona-Pandemie das private, berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland. Die geltenden Infektionsschutzregeln unterstützen die Vermeidung der direkten Infektionsgefahr durch Atmen, Sprechen, Singen, Husten oder Niesen.
Nachdem nach anfänglicher Skepsis, das Tragen von Masken als bewiesener Infektionsschutz akzeptiert ist, zeigt eine Studie der Universität der Bundeswehr in Neubiberg eine weitere Schutzmaßnahme auf: unter Leitung von Prof. Christian Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik wurde eindrücklich gezeigt, dass selbst in Räumen von 80 qm Grundfläche mit handelsüblichen Hochleistungspartikel-Filtergeräten die Feinpartikelkonzentration in der Raumluft innerhalb von 6 Minuten halbiert werden kann. Somit ist klar: solche Geräte können einen wesentlichen Beitrag leisten, eine mögliche Virenlast durch eine COVID infizierte Person in der Raumluft zu minimieren und weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Zudem zeigte die Studie auch die begrenzte Wirkung des natürlichen Lüftens von Räumen durch bloßes Öffnen der Fenster. Eine wirklich effektive Lüftung von Räumen über die Fenster ist demnach nur dann gewährleistet, wenn ein Ventilator im offenen Fenster positioniert wird und damit ein Luftdurchzug im Raum erzwungen wird. Diese Maßnahme muss aber in kurzen Zeitabständen (20 min) ständig wiederholt werden. Ein solch rigider Lüftungsansatz ist für die Klassenzimmer der Schüler/innen bei kalten Wintertemperaturen eigentlich unzumutbar. Gründe hierfür sind das sinkende Wohlbefinden der im Raum befindlichen Schüler/innen und Lehrer/innen, ein erhöhtes Risiko von Erkältungserkrankungen und ein erhöhter Bedarf an Heizenergie.
Der Freistaat Bayern unterstützt zwar die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassenzimmer die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlagen) gelüftet werden können, die oben genannten negativen Auswirkungen von regelmäßigen Lüften gelten jedoch für alle Klassenzimmer.
Um auch während der kommenden Wintermonate angemessene Lernbedingungen in den Schulen in gemeindlicher Trägerschaft und einen maximalen Infektionsschutz gewährleisten zu können, stellen wir für die Sitzung des Gemeinderats am 10. November folgenden Antrag:
- Die Klassenzimmer und Fachräume der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft sollen mit Luftreinigungsgeräten und mobilen C02-Sensoren ausgestattet werden. Die Förderrichtlinie des Freistaates Bayern soll dabei selbstverständlich soweit möglich in Anspruch genommen werden.
- Der Hauptausschuss am 24.11.2020 soll über die Anzahl der betroffen Schulräumlichkeiten in Form eines Sachstandberichts unterrichtet und ein entsprechender Beschluss durch die Verwaltung erarbeitet werden.
Was wurde aus dem Antrag: Die Beschaffung von Luftfiltern scheint eine aufwendige und kostenintensive Sache zu sein. Aus diesem Grund sowie wegen der Möglichkeit auch Kleinkinder bald impfen zu lassen wurde der Antrag zurückgezogen.
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